Unser
Leistungsspektrum
Hier finden Sie einen Überblick der angebotenen
Leistungen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich bei uns melden und
einen Termin vereinbaren.
Wir nehmen uns Zeit für Sie!
für Ihre Fragen und Probleme. Wir möchten, dass
Sie sich gut
beraten und gut behandelt fühlen.
Das bedeutet, dass sie einen festen Termin
bekommen, wenig
Wartezeit haben und damit einen Zeitraum, in der wir sie behandeln.
Damit wir dies so handhaben können sind wir
darauf angewiesen,
dass Sie die gegebenen Termine auch einhalten.
Sollten Sie dies einmal nicht können bitten wir
Sie rechtzeitig,
mindestens 48h vorher, abzusagen. Ansonsten müssen wir Ihnen den Termin leider in Rechnung stellen.
Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten:
Wir rechnen Leistungen nur privat ab, das
heißt aber nicht in
jedem Fall, dass die auf Sie zukommenden Kosten besonders hoch sind.
Bitte sprechen Sie uns bei bei Fragen zu
Kosten für Leistungen
an.
Arbeitsmedizinische
Untersuchungen
Sie dienen dem Schutz des Patienten vor
gesundheitlichen
Beeinträchtigungen bedingt durch die Arbeit. Wir führen alle in der neuen
Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) verpflichtend anzubietende und freiwilligen Untersuchungen durch.
Vorsorgeuntersuchungen
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der
Gesundheitspolitik
gestalten das Thema der medizinischen Früherkennung aktueller denn je. Wir
bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Vorsorgeuntersuchungen an.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitsmedizin besteht nicht nur aus
Untersuchung und Beratung
der Mitarbeiter, auch die vorgeschriebene Betreuung Ihres Betriebes nach
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) führen wir durch. Je nach Mitarbeiteranzahl
kann dies als sogenannte Kleinstunternehmerbetreung
Grund- und Anlassbezogene Betreuung oder als
komplette Betreuung angeboten werden.
Informationen hierüber, welche Form für Ihren
Betrieb in Frage
kommt, finden Sie in der DGUV 2 Ihrer Berufsgenossenschaft. (Grundbetreuung und Betriebsspezifische
Betreuung)
Auch beraten wir Sie hierzu gerne ausführlich.
Außerdem bieten wir die folgenden Leistungen an:
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen nach BG Grundsätzen (G- Untersuchungen) - Strahlenschutzuntersuchungen
- Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung
(FEV) - Untersuchungen nach Bergbauverordnung
- Gesundheitsmanagement
- Gutachten
- Gesundheitscheck
- Tauchuntersuchungen (nach GTÜM)
- G 31 (Arbeit in Druckluft,
Taucherarbeiten) - Sehtest
- Perimetrie (=Gesichtfeldprüfung)
- Farbsehtest nach Velhagen und Ishihara
- Dämmerungssehen
- Hörtest
- EKG, Belastungs-EKG
- Psychometrie
- Laboruntersuchungen
- Reisemedizinische Beratung
- Impfberatung, Impfungen
- Gelbfieberimpfstelle
- Untersuchuchungen
für Taxi- und Busfahrer ( FEV) - Untersuchungen
für LKW Fahrer
Angebotene
Vorsorgeuntersuchungen
- Gesundheits-Check
- Krebs-Vorsorge
- Herz- und Kreislaufuntersuchung
- Schilddrüsen-, Gefäß- und Kardio-Check
- Untersuchung des
Stoffwechsels und der
Verdauung - Fitness-Check
Häufig übernehmen die privaten
Krankenkassen die Kosten für
Vorsorgeuntersuchungen.
- Darmkrebsvorsorge
- Reiseimpfungen
- Grippeschutzimpfungen
- Hautkrebsvorsorge
- Raucherentwöhnung
- Gewichtsreduktion
- Herz-Kreislauf Checks im Betrieb
- Rückenprogramme
- Schulungen verschiedenster Art
- Entspannungsübungen
- Führungskräfteschulung
- Burn out Schulungen
Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?
Ein Arbeitsmediziner soll den
Arbeitnehmer vor den "Gefahren" seiner Arbeit schützen. Diese können unterschiedlich aussehen,
je nachdem, ob Sie mit chemischen oder radioaktiven Soffen arbeiten, mit Hitze oder Kälte, einen LKW oder Stapler fahren, in der Höhe arbeiten müssen, oder
einen Computerarbeitsplatz haben, sieht die "Gefahr" anders aus.
Hauptaufgabe ist nach § 3 ASiG die Unterstützung des Arbeitgebers im Gesundheitsschutz, bei der Unfallverhütung und bei allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
Weitere Aufgaben sind:
- Begehungen
- Teilnahme an den
Arbeitsschutzausschußsitzungen ( ASA Sitzungen) - Beratung bei der
Planung von technischen
Arbeitsmitteln und der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen - Beurteilung von
gesundheitsschädigenden
physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen - Beratung bei der
Persönlichen
Schutzausrüstung - Organisation der Ersten Hilfe
- Beratung bei
Arbeitsplatzwechsekn aus
gesundheitlichen Gründen - Rehabilitation Behinderter
- Arbeitsplatzbeurteilungen
Wer braucht einen Arbeitsmediziner?
Jeder
Betriebmit
mindestenseiner
Arbeitnehmerin
oder einem Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet seinen Betrieb durch einen
Arbeitsmediziner/ Betriebsarzt betreuen oder
zumindest mitbetreuen zu lassen. Gesetzliche Grundlage hierfür
sind
bislang noch die BGV A2 der jeweiligen Berufsgenossenschaft und die ArbmedVV.
Wie weiß man, wer untersucht werden muss?
In der ArbmedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, die eine Untersuchung entweder als Tätigkeitsvoraussetzung haben oder eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sind.
Kommt der/ die Arbeitsmediziner/in in den Betrieb?
Zu Begehungen, speziellen
Fragestellungen, die vor Ort geklärt werden müssen und regelmäßigen Terminen kommen wir in den
Betrieb, genauso für Untersuchungen, die vor Ort durchgeführt werden können, wenn es mit dem Betrieb so vereinbart ist.
Manchmal sind weiterführende Untersuchungen notwendig, wie z.B. ein Belastungs-EKG - diese werden dann in der Praxis durchgeführt.
Wer bezahlt die Untersuchungen?
Der Arbeitgeber bezahlt die komplette Arbeitsmedizinische Betreuung einschließlich der vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen.
Werden dem Arbeitgeber die Untersuchungsergebnisse mitgeteilt?
Nein, die
Erbgebnisse
unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Auf der Beischeinigung wird bei Pflichtuntersuchungen lediglich vermerkt: Geeignet, unter bestimmten Voraussetzungen geeignet oder nicht geeignet, immer im Bezug auf die jeweilige Tätigkeit. ( Der LKW Fahrer, der auch mit Brille nicht ausreichend sieht, wäre nicht geeignet.)
Der Untersuchte erhält diese Bescheinigung zur Weiterleitung an den Arbeitgeber.
Woher weiß man, wann man wieder zur Untersuchung gehen muss?
Die ausgestellte Bescheinigung enthält
ein neues Datum zur Nachuntersuchung. Außerdem erhalten Sie zeitnah vor der
Untersuchung eine Einladung zur Nachuntersuchung.
Besteht beim Betriebsarzt auch freie Arztwahl?
Nein, die Kosten für die Untersuchung
muss der Arbeitgeber nur bei dem von ihm bestellten Betriebsarzt bezahlen.
Sucht sich ein Arbeitnehmer einen anderen Arzt, ist der Arbeitgeber nicht
verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Berufsgenossenschaftliche
Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen
G 1.1 |
Silikogener |
G 1.2 |
Asbesthaltiger |
G 1.3 |
Keramische |
G 2 |
Blei oder |
G 3 |
Bleialkyle |
G 4 |
Hautkrebs |
G 5 |
Nitroglyzerin |
G 6 |
Schwefelkohlenstoff |
G 7 |
Kohlenmonoxid |
G 8 |
Benzol |
G 9 |
Queksilber |
G 10 |
Methanol |
G 11 |
Schwefelwasserstoff |
G 12 |
Phosphor |
G 13 |
Tetrachlormethan |
G 14 |
Tricholrethylen |
G 15 |
|
G 16 |
Arsen oder |
G 17 |
Tetrachlorethylen |
G 18 |
Tetrachlorethan |
G 20 |
|
G 21 |
Kältearbeiten |
G 22 |
Säreschäden |
G 23 |
Obstruktive |
G 24 |
Hauterkrankungen |
G 25 |
|
G 26 |
Atemschutzgeräte |
G 27 |
Isocyanate |
G 28 |
Monochlormethan |
G 29 |
Benzolhomologe |
G 30 |
Hitzearbeiten |
G 31 |
Überdruck |
G 32 |
Cadmium |
G 33 |
Aromatische |
G 34 |
Fluor oder |
G 35 |
Arbeitsaufenthalt |
G 36 |
Vinylchlorid |
G 37 |
|
G 38 |
Nickel |
G 39 |
Schweißrauche |
G 40 |
Krebserzeugende |
G 41 |
|
G 42 |
|
G 43 |
Biotechnologie |
G 44 |
Buchen- |
G 45 G 46 |
Styrol Belastungen |
Weitere
Untersuchungen
Untersuchung nach Röntgenschutzverordnung
Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung
Untersuchung nach FEV
H 9 Untersuchungen
Untersuchung nach Klimabergverordnung
Untersuchung
für LKW-, Bus- und Taxifahrer
FEV Untersuchung
aktueller Stand 6/2012
Als Busfahrer und Taxifahrer haben Sie eine große
Verantwortung
im Straßenverkehr. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen
definiert, wenn Sie den Führerschein erwerben oder verlängern lassen möchten.
Die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig.
Sie müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, um
die
Fahrerlaubnis verlängern lassen zu können.
Ersterteilung:
notwendige Untersuchungen:
1. körperliche Eignung
2. Untersuchung des Sehvermögens
3. leistungspsychologische Untersuchung: Diese
Untersuchung
testet Ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit,
Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung. D.h., ob Sie rasch und auch
bei störenden Einflüssen angemessen reagieren.
Verlängerung:
notwendige Untersuchungen:
Der Umfang der Untersuchung bei Verlängerung der
Fahrerlaubnis
hängt vom Alter ab: Für Verlängerungen, die nicht über das 50ste Lebensjahr hinaus gelten,
werden die folgenden Untersuchungen benötigt:
1. körperliche Eignung
2. Untersuchung des Sehvermögens
3. Für Verlängerungen, die über das 50ste Lebensjahr hinaus gelten,
wird zusätzlich eine leistungspsychologische Untersuchung benötigt: siehe oben.
Ist also bei Antragstellung auf
Verlängerung das 45. Lebensjahr überschritten, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Untersuchung erfolgt ohne die
leistungspsychologische
Untersuchung. Dann kommt es jedoch zu einer verkürzten Gültigkeitsdauer der
Fahrerlaubnis, da diese dann nur bis zum 50. Geburtstag gültig ist.
2. Die Untersuchung erfolgt mit der
leistungspsychologischen
Untersuchung. Die Fahrerlaubnis kann dann für die nächsten fünf Jahre
verlängert werden.
Gülltigkeit der Bescheinigung:
Untersuchung der körperlichen Eignung: 1 Jahr
Leistungspsychologische Untersuchung 1 Jahr
Untersuchung des Sehvermögens: 2 Jahre
Anforderungen bei der leistungspsychologischen Untersuchung
Bei den Untersuchungen nach der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
gelten für die Führerscheine der Klassen D sowie für die Fahrgastbeförderung
besonders hohe Anforderungen an die:
Reaktionsfähigkeit, (Psychische) Belastbarkeit,
Orientierung,
Konzentration, Aufmerksamkeit.
Zum Testen verwenden wir das sogenannte Corporal
Testsystem. Dieser
Test ist abstrakt mit Kreuzen und Pfeilen aufgebaut. Bei der Beantwortung ist
anzugeben, wo sich das Kreuz befindet (oben, unten, ...) oder wo der Pfeil
hinweist (oben, unten, ...). Deshalb gibt es hierbei nur eine stark
vereinfachte Tastatur für die Antwort, die mit einem Finger zu bedienen ist.
Ablauf der leistungspsychologischen Untersuchung
Vor Beginn des Testes wird
Ihnen das System erklärt und Sie
können sich mit der Tastatur vertraut machen. Danach wird jeder Test einzeln
erklärt und es gibt eine Übungsphase. Diese Kurzübungen können Sie auch
wiederholen. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Denn erst wenn Sie sicher sind, das Prinzip verstanden zu haben und treffsicher
die richtigen Tasten drücken, müssen Sie loslegen. Das Startzeichen dazu geben
Sie selber. Während der Tests kommt es auf zwei Punkte an:
Schnelligkeit
Richtigkeit
Die leistungspsychologische Untersuchung soll
zeigen, dass Sie
sicher im Straßenverkehr reagieren können. Dabei ist sie von den Anforderungen
so angelegt, dass gesunde Menschen sie ohne Vorbereitungen bestehen können.Probleme mit der Untersuchung haben Menschen, die Konzentrationsstörungen oder verlangsamte Reaktionen haben.
Deshalb sollten Sie auch möglichst
ausgeruht und vor allem ausgeschlafen
zu der Untersuchung erscheinen.
Flugreisen
- Thromboembolieprophylaxe
Bei Flugreisen, ab 2-4 Stunden Reisezeit
und vor allem bei
über 6 Stunden, ist das Risiko einer venösen Thromboembolie um das 2-3
fache, bei Reisen mit dem PKW, LKW, etc. um das 1,4 fache erhöht.
Wer früher eine Thrombose hatte, erhöhtes
Körpergewicht, eine
bekannte Thrombophilie, eine Krebserkrankung, Krampfadern hat oder wegen einer
Berletzung einen Gips einen Verband oder eine Schiene am Bein trägt, hat
ebenfalls ein 4 fach erhöhtes Risiko, die Einnahme der Pille verdoppelt das
Risiko.
Was kann man zur Prophylaxe tun?
- Bei Flügen sollten Sie auf eine
ausreichende Trinkmenge achten - möglichst oft herumlaufen (soweit
möglich) und die Wadenmuskeln betätigen - ab 6 Stunden angepasste Unterschenkel-
Kompressionsstrümpfe - in Einzelfällen bei höhem Risiko eine
Einzeldosis eines niedermolekularen Heparins - Bei langen Fahrten " zu Land
" ebenfalls die oben genannten Tipps beachten
(aus arznei-Telegramm 6/12)
Impfungen
- wo finden Sie aktuelle Hinweise
Sie möchten in Urlaub fahren oder Sie sollten
beruflich ins
Ausland- wie wissen Sie, welche Impfungen Sie dort benötigen?
Bei den folgenden Internetadressen, die nur eine
kleine Auswahl
darstellen, finden Sie erste Antworten.
Liste der Berufsgenossenschaften
Unter der Nummer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie Informatione, welcher BG für Sie zuständig ist.
0800/60 50 404
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
http://www.bgrci.de/
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
http://www.vbg.de/
Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution
http://www.bghw.de/
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
http://www.bgw-online.de/
Berufsgenossenschaft Gartenbau
http://www.lsv.de/gartenbau/
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
http://www.bgn.de
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
http://www.bg-verkehr.de/
Berufsgenossenschaft für Holz und Metall
http://www.bghm.de/
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
http://www.lsv.de/
DGUV 2
Seit dem 01.01.2011 ist die neue DGUV 2 in Kraft getreten.
Sie regelt die arbeitsmedizinische und
sicherheitstechnische
Betreuung Ihres Betriebes.
Dabei wird der Inhalt und Umfang der Betreuung
Ihres
Unternehmens neu geregelt. Dabei gibt es zwei Bausteine, die Grundbetreuung und ein betriebsspezifischen Anteil, die von jedem Betrieb selbst ermittelt werden müssen.
Informationen, wie die neue Vorschrift umgesetzt
werden sollte,
erhalten Sie entweder über Ihren Arbeitsmediziner, Ihre Sicherheitsfachkraft
oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
Informationen über die DGUV 2 erhalten Sie unter anderem bei der
Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung
"Grippe"
Hände waschen, Hände waschen, Hände.....
- Verzichten Sie bei der Begrüßung auf
Handschlag, Umarmung oder Küsschen! - Eintrittspforten für Erreger sind
neben der Nasen- und Mundschleimhaut auch die Augen! - Vermeiden Sie deshalb, die Hände in
den Gesichtsbereich zu bringen! - Wenden Sie sich beim Niesen von
anderen Menschen ab und niesen Sie möglichst in den Ärmel; nicht die Hand
vor den Mund halten! - Waschen Sie sich die Hände mit Seife
oder einem Desinfektionsmittel! - Waschen Sie nach dem Naseputzen die
Hände! - Falls Sie jemanden mit Handschlag
begrüßen wollen, waschen Sie ebenfalls die Hände; so minimieren Sie die
Ansteckungsgefahr auch für andere! - Wenn unterwegs Händewaschen nicht
möglich ist, können alternativ einzeln abgepackte Erfrischungstücher
verwendet werden! - Vermeiden Sie den engen Kontakt zu
Personen, die erkältet sein könnten! - Reduzieren Sie die Zeit, in der Sie
sich in Menschenmengen aufhalten! - Lüften Sie Räume häufig bei weit
geöffnetem Fenster! - ... und stärken Sie ihr Immunsystem,
indem Sie ausreichend schlafen, gesund essen und sich fit halten!
Neues
Material im Verbandskasten
die wichtigsten Änderungen für Sie nachstehend zusammengefasst,
den Inhalt der gesamten Verbandskästen groß und
klein erhalten
Sie hier
Name |
Kleiner |
Großer |
Die Anzahl |
||
Dreiecktuch |
2 (bisher |
4 |
Neu |
||
Pflasterstrip |
8 |
16 |
Verbandpäckchen |
1 |
2 |
Kälte-Sofortkompresse |
1 |
2 |
GHS
die neue und weltweite Einstufung und
Kennzeichnung von
Gefahrstoffen
Um eine einheitliche Kennzeichnung und
Einstufung von
gefährlichen Stoffen und Gemischen zu erreichen, ist das GHS (Global
Harmonisierten System) als EU Richtlinie (EG Nr. 1272/2008)eingeführt worden.
Damit werden die zuvor in verschiedenen Ländern unterschiedlichen Kennzeichnungen und Einstufungen abgelöst.
Seit 20.01.2009 können Gefahrstoffe nach dem GHS eingestuft und gekennzeichnet werden.
Ab Dezember 2010 dürfen Stoffe nur noch nach den neuen Vorschriften eingestuft und gekennzeichnet werden.
Für Gemische wird die neue Einstufung und Kennzeichnung ab Mitte 2015 verbindlich.
weitere Informationen auf den Seiten der BG ETEM mit Piktogrammen
Verordnung zur abeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
TRBA 250, stichsichere Instrumente
Jede medizinische Einrichtung muss sich Gedanken
darüber machen,
welche Nadeln, Kanülen etc. durch stichsichere ersetzt werden müssen und
können.
Technische
Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, TRBA 250